Notarkosten und Grundbuchkosten

Beim Erwerb einer Immobilie in München sind von Käuferseite Notar- und Gerichtsgebühren an zu entrichten.

Denkt man über den Kauf einer Immobilie nach, so sollte man sich auch über die anfallenden Kosten für Notar und Grundbuch bewusst sein. Die notarielle Beurkundung ist nach den Deutschen Gesetzen, für den Erwerb eines Objektes unerlässlich. Zukünftige Eigenheimbesitzern, sollten mit etwa 1,5% des Kaufpreises rechnen, welcher wiederum 2-fach angesetzt wird. Dieser Betrag splittet sich in 1% für den Notar und 0,5% für den Grundbucheintrag. Nehmen wir beispielsweise an, dass eine Immobilie in München 6.000.000 Euro gekostet hat, dann fallen um die 9.000 Euro für den Notar und den Eintrag im Grundbuch an.  Dieser Prozentsatz kann vereinzelt etwas höher, bei 1,3% oder sogar 1,9%. Es handelt sich schließlich nur um einen Richtwert, basierend auf dem Aufwand und dem Kaufpreis. Letztendlich entscheidet aber jeder Notar und jedes Grundbuchamt im Münchner Raum individuell was sie für ihre Dienste verlangen. Die Beurkundung des Kaufvertrages ist jedoch nicht der einzige Kostenpunkt. Es fallen ebenfalls Gebühren für die Löschung der Grundschulden seitens des Verkäufers, für die Einholung der Vorkaufsverzichterklärung, genauso wie für die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises oder für die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch. Kommt noch ein benötigten Notaranderkonto dazu, so steigt der Preis zusätzlich. Auch für die Betreuung des Eigentumsüberganges, berechnen sowohl Notar als auch das Grundbuchamt üblicherweise Gebühren. Am Ende gilt: Je mehr individuelle Vorgänge durch den Notar getätigt werden, desto höher fallen meist seine Notargebühren aus. Daher empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld ausführlich über den anfallenden Kostenpunkten eines Immobilienkaufes zu informieren und ein finanzieller Puffer anzulegen. Letztendlich kommen so leicht 5% oder 5,5% Gebührensätze zusammen. 


Weitere Begriffe:

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